Die von den Eingesessenen in den Ämtern Sonsbeck, Kervendonk und Winnekendonk, jedoch mit Vorbehalt des Eigentums für die Schätzung verlassener Güter, desgl. dieserhalb für die Schlüterei Üdem und Kalkar, wegen der ausfallenden Zinsen geschehene Vergütung auch Überlassung einiger koduzierter Höfe, gegen darauf haftende Lasten wie auch Verpachtung derselben. Wegen Wiederbebauung der ehedem mit Gebäuden versehen gewesenen Höfe und Gründe in den Ämtern Sonsbeck und Schravelen. Ferner wegen der von dem Capitel zu Xanten, aus dem im Amte Sonsbeck gelegenen koduzierten Küsterei oder Hünerpaß-Hofe prätendierten Armengelder.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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