Abt Rudolf und der Konvent zu Bronnbach verpflichten sich gegenüber ihrem Schirmherr, Johann Graf zu Wertheim, der ihnen die Pfarrei Reicholzheim-Wertheim zugewiesen (geeygent) hat, ihm und seinen Erben auf Wunsch jederzeit die darüber ausgestellten Bestätigungsbriefe von Papst Urban VI. (StAWt-G Rep. 15 Lade XXIV Nr. 28 Transsumpt) durch einen Boten zuzustellen vorbehaltlich unbeschädigter Rückgabe an diesen.