Anspruch auf Urteilsvollstreckung im Prozeß des Appellanten gegen Wilhelm und Tiel von Lohn (Lohe). Die Beklagten geben an, das damalige Urteil sei vollstreckt worden und die Sache sei erledigt. In einem anderen Prozess zwischen den gleichen Parteien sei nach Aachen appelliert, der Prozeß dannjedoch eingestellt worden.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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