Ausübung der Strafgerichtsbarkeit und der
Disziplinargewalt, insbesondere Handhabung der Prügelstrafe in den
deutschen Schutzgebieten des Reichskolonialamtes vom 12. Juli 1907
(Verfügung betr. die Anwendung körperlichen Züchtigung als
Strafmittel gegen Eingeborene der afrikanischen
Schutzgebiete)