Peter Armsheimer und seine Ehefrau Margarethe, wohnhaft zu Gabsheim, bekunden, dass sie Ritter Philipp und Junker Friedrich Kämmerer v. Worms, gen...
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B 15 Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg)
Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg) >> 1508-1530
1530 August 29
Ausf., Perg., anh. Sg.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: 1530, Montag nach St. Bartholomeustag
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Peter Armsheimer und seine Ehefrau Margarethe, wohnhaft zu Gabsheim, bekunden, dass sie Ritter Philipp und Junker Friedrich Kämmerer v. Worms, genannt v. Dalberg, als Vormündern der Kinder des verstorbenen Wolf,nämlich Georg, Ludwig, Gertrud und Anna, für 15 Gulden eine jährliche Gülte von 3 Ort bzw. 19 1/2 Gulden Oppenheimer Währung aus genannten Gütern zu Gabsheim verkauft haben - Zeugen: Peter Schwob, Schultheiß, Henne Ulner, Philipp Stalmann, Jeckei Breivogel, Christmann Heimersheimer, Henn Breivogel, Velten Selnhens und Klaus Escher, Schöffen des Gerichts Gabsheim
Vermerke (Urkunde): Siegler: Schultheiß und Schöffen (Gerichtssg.)
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Peter Armsheimer und seine Ehefrau Margarethe, wohnhaft zu Gabsheim, bekunden, dass sie Ritter Philipp und Junker Friedrich Kämmerer v. Worms, genannt v. Dalberg, als Vormündern der Kinder des verstorbenen Wolf,nämlich Georg, Ludwig, Gertrud und Anna, für 15 Gulden eine jährliche Gülte von 3 Ort bzw. 19 1/2 Gulden Oppenheimer Währung aus genannten Gütern zu Gabsheim verkauft haben - Zeugen: Peter Schwob, Schultheiß, Henne Ulner, Philipp Stalmann, Jeckei Breivogel, Christmann Heimersheimer, Henn Breivogel, Velten Selnhens und Klaus Escher, Schöffen des Gerichts Gabsheim
Vermerke (Urkunde): Siegler: Schultheiß und Schöffen (Gerichtssg.)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:41 MESZ