Heinr. v. Ense, Westernkotten, Bekl. gegen Dech. und Kapitel des Domstifts Paderborn, Kl. Rückerstattung von 700 T., die die Kl. dem Bekl. zur Abfindung für das ihm angeblich von dem verstorbenen Bischof versprochene zunächst freiwerdende Lehngut gezahlt hatten, nachdem sich das Versprechen als nichtig erwiesen hatte. 1. Offizial Werl 1596. 2. RKG 1606

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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