Bürgermeister und Ratsmannen von Lüneburg verpflichten sich gegenüber dem Propst zu Walsrode Helmold Buscher, eine rückständige Rente von 36 Mark bei Ablösung der ordentlichen Rente zugleich mit der Hauptsumme zu entrichten.

Vollständigen Titel anzeigen
Archiv der Hansestadt Lüneburg
Objekt beim Datenpartner
Loading...