Kurfürst Karl Theodor belehnt den Hofrat Franz Breuer als Vormund des minderjährigen Ferdinand Freiherrn von Bongard - dessen Onkel Karl wegen schwachen Gemütszustands zum Lehnsempfang unfähig ist - mit dem 6. Teil der Herrlichkeit Heyden. Zeugen: Joseph Freiherr von Spies zu Rath und K.L. Eylertz. Unterschrift: Nesselrode.