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Kurfürst Karl Theodor belehnt den Hofrat Franz Breuer als Vormund des minderjährigen Ferdinand Freiherrn von Bongard - dessen Onkel Karl wegen schwachen Gemütszustands zum Lehnsempfang unfähig ist - mit dem 6. Teil der Herrlichkeit Heyden. Zeugen: Joseph Freiherr von Spies zu Rath und K.L. Eylertz. Unterschrift: Nesselrode.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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