Suchergebnisse
  • -9 von 19.062

Vertrag zwischen Rat und Alter- und Meisterleuten, wonach kein Unehelicher in die Gilden aufgenommen werden soll, es sei denn, dass seine Geburt per subsequens matrimonium legitimiert sei. Or. auf Pgt (Abschrift eingebunden).

Vollständigen Titel anzeigen
Stadtarchiv Münster
Objekt beim Datenpartner
Loading...