Rezess zwischen dem königlichen Staatsfiskus und den dem Kammergut Schönfeld und den dazu gehörigen Gütern Graupa, Jessen und Pratzschwitz pflichtigen Angesessenen zu Vorderjessen (Förderjessen), Johann Karl Gottlieb Gehre und Konsorten, Ablösung der Frondienste und der Düngerlieferungspflicht betreffend; Dresden und Vorderjessen, am 13. Juni 1842, confirmatum Dresden, am 22. August 1842.

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Sächsisches Staatsarchiv
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