Einsetzung eines Reichskommissars in Preußen. Prozess vor dem Staatsgerichtshof über die Klage des Freistaates Preußen gegen das Deutsche Reich wegen Verfassungswidrigkeit der Einsetzung eines Reichskommissars in Preußen. Besprechungs- und Prozessunterlagen
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I. HA Rep. 90 A, Nr. 2538
I. HA Rep. 90 A Staatsministerium, jüngere Registratur
Staatsministerium, jüngere Registratur >> 02 Verfassung. Parlamente. Staatsgebiet >> 02.01 Verfassung >> 02.01.02 Preußen
1932 Feb. 1933 Jun.-Okt.
Enthält u. a.:
- Klage des Freistaates Preußen, 20. Juli 1932
- Vollmacht
- Gegenerklärung der Reichsregierung, 5. August 1932
- Erklärung des Preußischen Staatsministeriums auf die Gegenerklärung der Reichsregierung, 10. August 1932
- Erwiderung der Reichsregierung auf die Erklärung des Preußischen Staatsministeriums, 25. August 1932
- Erklärung des Preußischen Staatsministeriums auf die Erwiderung der Reichsregierung, 29. August 1932
- Erwiderung der Reichsregierung auf die Erklärung des Preußischen Staatsministeriums, 5. September 1932
- Erklärung des Preußischen Staatsministeriums auf die Erwiderung der Reichsregierung, 8. September 1932
- Ergänzungsantrag C des Preußischen Staatsministeriums, 13. September 1932
- Erwiderung der Reichsregierung zum Ergänzungsantrag C des Preußischen Staatsministeriums, 20. September 1932
- Urteil des Staatsgerichtshofs, 25. Oktober 1932.
Enthält auch:
- Erste in Berlin eingetroffene Aufnahme vom Preußenprozess vor dem Staatsgerichtshof (2 Fotos) entnommen nach GStA PK, XII. HA Bilder, II Nr. 1475/1-2.
- Klage des Freistaates Preußen, 20. Juli 1932
- Vollmacht
- Gegenerklärung der Reichsregierung, 5. August 1932
- Erklärung des Preußischen Staatsministeriums auf die Gegenerklärung der Reichsregierung, 10. August 1932
- Erwiderung der Reichsregierung auf die Erklärung des Preußischen Staatsministeriums, 25. August 1932
- Erklärung des Preußischen Staatsministeriums auf die Erwiderung der Reichsregierung, 29. August 1932
- Erwiderung der Reichsregierung auf die Erklärung des Preußischen Staatsministeriums, 5. September 1932
- Erklärung des Preußischen Staatsministeriums auf die Erwiderung der Reichsregierung, 8. September 1932
- Ergänzungsantrag C des Preußischen Staatsministeriums, 13. September 1932
- Erwiderung der Reichsregierung zum Ergänzungsantrag C des Preußischen Staatsministeriums, 20. September 1932
- Urteil des Staatsgerichtshofs, 25. Oktober 1932.
Enthält auch:
- Erste in Berlin eingetroffene Aufnahme vom Preußenprozess vor dem Staatsgerichtshof (2 Fotos) entnommen nach GStA PK, XII. HA Bilder, II Nr. 1475/1-2.
Archivale
Vgl. XII. HA II Nr. 1475/1-2
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.08.2025, 13:41 MESZ
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