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Versicherungsschein der stift-münsterischen Landschaft über die vom Kloster Hofringe im Krieg von Seiten der Alliierten Armee ausgeschriebene Quotisation laut beigebrachter Originalquittung vom 5. Juni 1761 zu 50 Reichstaler in Gold nach dem Kassenkurs bzw. in ediktmäßigem guten Gelde auf 36 Reichstaler 14 Schillinge reduzierten Betrag gegen eine jährliche Verzinsung in Höhe von 20 Schillinge 5 Deut. Die Schuldverschreibung wird nunmehr als öffentliche Schuld bzw. Landesobligation anerkannt. Als Unterpfand dienen die zum Hochstift Münster gehörenden Ländereien, Erbe, Habe und Güter nebst Zinsen. Siegelankündigung der Aussteller

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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