Michel Syler und Martin Buwmann, Pfleger der Oberen Pfarrkirche St. Lupus zu Wilflingen (Wilfflingen), beurkunden, daß sie von den ehrbaren Eheleuten Jacob Muller und Barbal Aisin von Wilflingen 8 fl rh für einen Jahrtag zum Heil von Conlin Schnider, dem früheren Ehemann der gen. Barbal Aisin, sowie für deren Eltern und Geschwister empfangen haben. Der Jahrtag soll jeweils in der Woche vor oder nach So Laetare zu Halbfasten in der Oberen Pfarrkirche zu Wilflingen von den Pfarrern der Oberen und Unteren Pfarrkirche mit einer langen Vigil, einem gesungenen Amt, einer gesprochenen Seelmesse, einer gesprochenen Seelvesper und Placebo begangen werden. Der Jahrtag ist jeweils am So davor von der Kanzel der Pfarrkirche von Oberwilflingen (Oberwilfflingen) zu verkünden. Für die Jahrzeit soll der Pfarrer der Oberen Kirche 4 1/2 ß, der Pfarrer der Unteren Kirche 2 ß und der Mesner der Oberen Kirche 3 pf Riedlinger (Ru(o)dlinger) W. erhalten. Die Stifung ist mit Willen und im Beisein der ehrsamen und ehrbaren Herren Conrat Fabri, Kirchherrn, Ammann und Gericht zu Wilflingen erfolgt.
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Michel Syler und Martin Buwmann, Pfleger der Oberen Pfarrkirche St. Lupus zu Wilflingen (Wilfflingen), beurkunden, daß sie von den ehrbaren Eheleuten Jacob Muller und Barbal Aisin von Wilflingen 8 fl rh für einen Jahrtag zum Heil von Conlin Schnider, dem früheren Ehemann der gen. Barbal Aisin, sowie für deren Eltern und Geschwister empfangen haben. Der Jahrtag soll jeweils in der Woche vor oder nach So Laetare zu Halbfasten in der Oberen Pfarrkirche zu Wilflingen von den Pfarrern der Oberen und Unteren Pfarrkirche mit einer langen Vigil, einem gesungenen Amt, einer gesprochenen Seelmesse, einer gesprochenen Seelvesper und Placebo begangen werden. Der Jahrtag ist jeweils am So davor von der Kanzel der Pfarrkirche von Oberwilflingen (Oberwilfflingen) zu verkünden. Für die Jahrzeit soll der Pfarrer der Oberen Kirche 4 1/2 ß, der Pfarrer der Unteren Kirche 2 ß und der Mesner der Oberen Kirche 3 pf Riedlinger (Ru(o)dlinger) W. erhalten. Die Stifung ist mit Willen und im Beisein der ehrsamen und ehrbaren Herren Conrat Fabri, Kirchherrn, Ammann und Gericht zu Wilflingen erfolgt.
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 38 T 1 Nr. 47
II Wilflingen h 2
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 38 T 1 Gf. und Frh. Schenk von Stauffenbergische Archive: Urkunden
Gf. und Frh. Schenk von Stauffenbergische Archive: Urkunden >> Wilflingen
1492 April 30 (Mo n. St. Marx dem hl. Evangelisten)
Gesamtarchiv Schenk von Stauffenberg
Urkunden
Siegler: auf Bitten der A. l) die edle und ehrbare Frau Barbara Schenkin, geb. Truchsessin von Bichishausen (Bichishusen); 2) der ehrsame und weise Steffen Schleher, Bm. zu Riedlingen.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: D.: Jacob miller iartag de A[nn]o 1492; 3; Lit. M
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: D.: Jacob miller iartag de A[nn]o 1492; 3; Lit. M
Aisin, Barbal, verh. Muller, Jacob, Wilflingen
Buwmann, Martin, Heiligenpfleger Wilflingen
Fabri, Conrat, Kirchherr, Wilflingen
Miller, Jacob, Wilflingen
Muller, Barbal
Muller, Jacob
Schleher, Steffen, Bürgermeister, Riedlingen
Schnider, Conlin
Syler, Michel, Heiligenpfleger, Wilflingen
Bichishausen, Münsingen RT
Riedlingen BC
Wilflingen, Langenenslingen BC
Jahrtagstiftungen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:44 MESZ
Hierarchie
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- Gfl. und Frh. Schenk von Stauffenbergische Archive (Tektonik)
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