Streit zwischen den abgebauten Häuslern in Schönau (abgetrennte Grundstücke des Jungmann'schen und Gränitz'schen Gut) und der Gerichtsherrschaft in Schönau, wegen Klärung der Zuständigkeit in Sachen der Frondienste, Dienstzwang und Abgaben [keine Erbregistereinträge über betroffene Grundstücke]