Graf Ludwig [VIII.] von Oettingen und Graf Friedrich [II.] von Oettingen beurkunden, dass sie ihre an der Kessel in Amerdingen (Ahmerdingen) gelegene [obere] Mühle mit ihren im einzelnen genannten Gülten, allen Zugehörungen an Wegen, Weiden, Gewässern, Gehölzen und Feldern, dem gegenwärtigen und zukünftigen Nutzen und den hergebrachten Gewohnheiten und Rechten an ihren Diener Heinrich von Scheppach und seine Geschwister für 50 lb h als Eigentum verkauft haben. Die Aussteller bestätigen die Bezahlung und verzichten für sich und ihre Erben auf alle Rechte und Forderungen, die sie an der Mühle mit geistlichen oder weltlichen Rechten haben könnten, so dass die Käufer über die Mühle als ihr rechtmäßiges Eigentum verfügen können.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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