Die Brüder Wilhelm Adolf von Buchenau und Herbold Reinhard von Buchenau bekunden für sich, ihre Ehefrauen und ihre Erben, dass sie Placidus [von D...
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1971
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1681-1690
1681 August 24
Ausfertigung, Papier, zwei aufgedrückte Lacksiegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: So geschehen Mackenzell denn 24ten Augusti anno 1681
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die Brüder Wilhelm Adolf von Buchenau und Herbold Reinhard von Buchenau bekunden für sich, ihre Ehefrauen und ihre Erben, dass sie Placidus [von Droste], Abt von Fulda, ein Lehngut in Silges (zum Sillges) mit allem Zubehör und allen Rechten dauerhaft verkauft haben. Das Lehen besitzt derzeit Johann (Hanns) Röder, der davon einen jährlichen Zins von vier Maß Weizen, einem Malter Hafer, einem halben Gulden, zwei Böhmischen [Groschen] für ein Festbrot (schönbrodt), zwei Sommerhähnen, zwei Fastnachtshühnern und einer Gans zahlt. Das Gut haben die Brüder von ihrem Vater Eberhard (Ebert) von Buchenau geerbt. Die Kaufsumme beträgt 125 Gulden, die die Brüder vom Fuldaer Vogt in Mackenzell erhalten haben. Die Brüder sagen Abt und Kloster von der Zahlung der Kaufsumme los und leisten Währschaft. Sie weisen ihren genannten Lehnsmann an, dem Abt und dem Kloster den Eid abzulegen und den jährlichen Zins zu zahlen. Ankündigung von Besiegelung und Unterfertigung. Handlungsort: Mackenzell. (siehe Abbildungen: Seite 1, Seite 2, Rückseite; Siegel: Lacksiegel 1, Lacksiegel 2)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Herbold Reinhard / von Buchenau
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Wilhelm Adolff von / Buchenauw)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Herbold Reinhard von Buchenau, Wilhelm Adolf von Buchenau
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die Brüder Wilhelm Adolf von Buchenau und Herbold Reinhard von Buchenau bekunden für sich, ihre Ehefrauen und ihre Erben, dass sie Placidus [von Droste], Abt von Fulda, ein Lehngut in Silges (zum Sillges) mit allem Zubehör und allen Rechten dauerhaft verkauft haben. Das Lehen besitzt derzeit Johann (Hanns) Röder, der davon einen jährlichen Zins von vier Maß Weizen, einem Malter Hafer, einem halben Gulden, zwei Böhmischen [Groschen] für ein Festbrot (schönbrodt), zwei Sommerhähnen, zwei Fastnachtshühnern und einer Gans zahlt. Das Gut haben die Brüder von ihrem Vater Eberhard (Ebert) von Buchenau geerbt. Die Kaufsumme beträgt 125 Gulden, die die Brüder vom Fuldaer Vogt in Mackenzell erhalten haben. Die Brüder sagen Abt und Kloster von der Zahlung der Kaufsumme los und leisten Währschaft. Sie weisen ihren genannten Lehnsmann an, dem Abt und dem Kloster den Eid abzulegen und den jährlichen Zins zu zahlen. Ankündigung von Besiegelung und Unterfertigung. Handlungsort: Mackenzell. (siehe Abbildungen: Seite 1, Seite 2, Rückseite; Siegel: Lacksiegel 1, Lacksiegel 2)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Herbold Reinhard / von Buchenau
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Wilhelm Adolff von / Buchenauw)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Herbold Reinhard von Buchenau, Wilhelm Adolf von Buchenau
Böhmische Groschen sind auch als Prager Groschen bekannt.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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