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Erzbischof Heinrich III. von Mainz genehmigt, dass Gottfried von Eppstein seiner Tochter Isengard die 108 Pfund Heller auf die Juden zu Frankfurt, welcher derselbe von dem Erzstift zu Lehen trägt, überweist und befiehlt den Juden, das Geld fortan an Isengard von Eppstein zu zahlen.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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