Andreas von Grunbach, Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim, und die Bürger des Gerichts und Rats daselbst beurkunden die Ordnung für das Siechenhaus, das außerhalb der Stadt in Richtung Neunkirchen liegt. Danach muß jeder Sieche von Mergentheim mindestens 10 Gulden, ein Auswärtiger mindestens 20 Gulden bezahlen, um aufgenommen zu werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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