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Beecker Gerichtsbrief: Goeswyn Stecke, Erbmarschalk des Landes von Kleve, gibt dem vorg. Wyenken seinen Hof zu Schwelgern zum Unterpfand für den Fall, daß ihn bez. des obengen. Zehnten (vgl. Or. Nr. 67), der Lehen des Herzogs Adolph v. Kleve ist, Schwierigkeiten entstehen. Op der tyen duysent marteler dach.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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