Matthias, Erwählter von Mainz, beauftragt den Abt des Zisterzienserklosters Haina (Hegene), das Kloster Georgenberg, das herkömmlicherweise durch ...
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Urk. 23, 127
Urk. 23, A II Georgenberg, Kloster
Urk. 23 Kloster Georgenberg - [ehemals: A II]
Kloster Georgenberg - [ehemals: A II] >> 1300-1324
Amöneburg 1322 August 13
Ausf. Perg. S. anh.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum Ameneburg sub sigillo nostro pendenti idus Augusti a. d. 1322.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Matthias, Erwählter von Mainz, beauftragt den Abt des Zisterzienserklosters Haina (Hegene), das Kloster Georgenberg, das herkömmlicherweise durch den Propst und die Äbtissin geleitet wird und das der Aussteller wegen Behinderung durch andere Amtsgeschäfte nicht visitieren kann, während eines Zeitraumes von 2 Jahren - sofern der Erwählte nicht während dieser Zeit etwas anderes bestimmt - an Haupt und Gliedern gemäß den kanonischen Bestimmungen (iuxta canonicas sanctiones) und der Klosterregel (regularis observancie disciplinam) zu visitieren und zu korrigieren. Der Abt soll dem Kloster bei Strafe der Verweigerung der Messe (pena cessacionis a divinis) verbieten, Laienmädchen in das Kloster zum Unterricht aufzunehmen. Wenn sie dagegen handelten und das Mädchen nicht innerhalb 8 Tagen das Kloster verlasse, so seien sie bis zur Entfernung des Mädchens von der Messe ausgeschlossen. Niemand ist es erlaubt, länger als 8 Tage im Kloster zu hospitieren oder sich innerhalb von dessen Grenzen (scepta) ohne Erlaubnis der Äbtissin aufzuhalten.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Schunder Nr. 404.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Matthias, Erwählter von Mainz, beauftragt den Abt des Zisterzienserklosters Haina (Hegene), das Kloster Georgenberg, das herkömmlicherweise durch den Propst und die Äbtissin geleitet wird und das der Aussteller wegen Behinderung durch andere Amtsgeschäfte nicht visitieren kann, während eines Zeitraumes von 2 Jahren - sofern der Erwählte nicht während dieser Zeit etwas anderes bestimmt - an Haupt und Gliedern gemäß den kanonischen Bestimmungen (iuxta canonicas sanctiones) und der Klosterregel (regularis observancie disciplinam) zu visitieren und zu korrigieren. Der Abt soll dem Kloster bei Strafe der Verweigerung der Messe (pena cessacionis a divinis) verbieten, Laienmädchen in das Kloster zum Unterricht aufzunehmen. Wenn sie dagegen handelten und das Mädchen nicht innerhalb 8 Tagen das Kloster verlasse, so seien sie bis zur Entfernung des Mädchens von der Messe ausgeschlossen. Niemand ist es erlaubt, länger als 8 Tage im Kloster zu hospitieren oder sich innerhalb von dessen Grenzen (scepta) ohne Erlaubnis der Äbtissin aufzuhalten.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Schunder Nr. 404.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ