Kaufvertrag mit Dölling zu Hundsgrün, Ficker und Rudert zu Rebersreuth, Roth und Tümmler zu Unterwürschnitz über Flächen der Flurstücke 1454,1455,1459 und 1460 der Flur Marieney,112-114 der Flur Rebersreuth und 878/879 der Flur Unterwürschnitz, dagegen überlässt das Deutsche Reich an die Obegenannten Flächen der Flurstücke 1456, 1460 und 1672 der Flur Marieney und 911 der Flur Unterwürschnitz. Die AG Sächsische Werke oder deren Rechtsnachfolgerin kann das elektrische Starkstromkabel in den Flurstücken Nr. 1457 und 1456 der Flur Marieney zuzuschlagenden Trennstücken belassen und in Betrieb nehmen.

Vollständigen Titel anzeigen
Sächsisches Staatsarchiv
Objekt beim Datenpartner