Baden-Württemberg; Landesparlament
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A 200/3578
A 200 Hauptaktei
A 200 Hauptaktei >> Allgemeine Verwaltung >> Verfassung. Staatsaufbau und Organe >> Land Baden Württemberg und Vorgänger >> Land Baden-Württemberg. Parlament. Landtag
1980-1990
Enthält u.a.:
- Plenarprotokoll 7/91 vom 16.01.1980 . Sondersitzung anl. des Besuches des Herrn Bundespräsidenten Prof.Dr. Karl Carstens
- Programm der CDU-Fraktion der Vorort-Aktion am 10./11.11.1981 in den Wahlkreisen Reutlingen und Tübingen
- Drucksache 9/938 des Landtags Baden-Württemberg vom 12.12.1984; periodische Berichtspflichten der Landesregierung gegenüber dem Landtag
- Jahresspiegel des Landtages von Baden-Württemberg 1986
- Plenarprotokoll 10/65 vom 07.03.1991; Europadebatte
- Drucksache 9/2298 des Landtags Baden-Württemberg und Bericht des ständigen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 9/995
- Drucksache 9/4595 des Landtags Baden-Württemberg vom 22.06.1987 betr. Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Neuordnung des Rundfunkwesens (Rundfunkstaatsvertrag) und zur Änderung des Landesmediengesetzes
- Drucksache 10/4164 des Landtags Baden-Württemberg vom 09.10.1990; Bericht der Landesregierung gemäß Paragraph 88 Abs. 2 Landesmediengesetz
- Drucksache 10/3670 des Landtags Baden-Württemberg vom 13.08.1990; Errichtung einer Außenstelle der Fachhochschule für Verwaltung in Sachsen
- Drucksache 10/4341 des Landtags Baden-Württemberg vom 15.11.1990; Gesetz zur Änderung des Landesmediengesetzes und anderer medienrechtlicher Vorschriften
- Plenarprotokoll 7/91 vom 16.01.1980 . Sondersitzung anl. des Besuches des Herrn Bundespräsidenten Prof.Dr. Karl Carstens
- Programm der CDU-Fraktion der Vorort-Aktion am 10./11.11.1981 in den Wahlkreisen Reutlingen und Tübingen
- Drucksache 9/938 des Landtags Baden-Württemberg vom 12.12.1984; periodische Berichtspflichten der Landesregierung gegenüber dem Landtag
- Jahresspiegel des Landtages von Baden-Württemberg 1986
- Plenarprotokoll 10/65 vom 07.03.1991; Europadebatte
- Drucksache 9/2298 des Landtags Baden-Württemberg und Bericht des ständigen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 9/995
- Drucksache 9/4595 des Landtags Baden-Württemberg vom 22.06.1987 betr. Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Neuordnung des Rundfunkwesens (Rundfunkstaatsvertrag) und zur Änderung des Landesmediengesetzes
- Drucksache 10/4164 des Landtags Baden-Württemberg vom 09.10.1990; Bericht der Landesregierung gemäß Paragraph 88 Abs. 2 Landesmediengesetz
- Drucksache 10/3670 des Landtags Baden-Württemberg vom 13.08.1990; Errichtung einer Außenstelle der Fachhochschule für Verwaltung in Sachsen
- Drucksache 10/4341 des Landtags Baden-Württemberg vom 15.11.1990; Gesetz zur Änderung des Landesmediengesetzes und anderer medienrechtlicher Vorschriften
1 Faszikel
Sachakte
Carstens, Karl, Bundespräsident
Europadebatte
Landesmediengesetz
Rundfunkstaatsvertrag
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.04.2025, 08:35 MESZ