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Friedrich Wilhelm [III.], König von Preußen und Markgraf von Brandenburg, belehnt nach Inbesitznahme des Markgraftums Niederlausitz Rudolf Friedrich Ernst von Steindel als Lehnsträger seiner Ehefrau Henriette Auguste, geb. von Gößnitz, verw. von Rabenau, mit dem in der Herrschaft Sorau belegenen Gut Brestau mitsamt allem Zubehör und der Festlegung, dass nach ihrem erbenlosen Ableben das Gut an die Söhne des verstorbenen Johann Friedrich von Rabenau auf Tzscheeren, Wilhelm Ludwig und Anton Balthasar von Rabenau bzw. Johann Gotthelf von Schollenstern auf Tzschecheln fallen soll. "so geschehen und geben Sorau, am 20ten Maii eintausendachthundertundsiebenzehn"

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Brandenburgisches Landeshauptarchiv
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