König Friedrich nimmt die Stadt (Mark-) Gröningen und deren Bürger und Einwohner jeglichen Standes mit allen Gütern und Rechten zur Entschädigung für die wegen ihrer Treue zum Reich erlittenen Schäden in seinen und des Reiches Schutz und verspricht für sich und seine Nachfolger, sie nach ihrer völligen Einlösung vom Grafen Eberhard von Württemberg mit Reutlingen, Gmünd und anderen einer Vogtei zu unterstellen, ihre bisherige Steuerlast nicht zu erhöhen und bestätigt den Bürgern alle von Kaisern und Königen empfangenen Freiheiten, Gnaden und Rechte.