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Heinrich Hase von Dievelich reversiert Erzbischof Otto von Trier über den Aufschlag einer Gült von 20 fl auf den als Lehen verliehenen Zehnten zu Ochtendung. Die Gült wird vom Zollschreiber zu Boppard an Martini [November 11] geliefert und ist mit 200 fl ablösbar. Hat Heinrich keine Söhne, kann er das Lehen auch an Töchter vererben. Ein Verkauf ist an die Zustimmung des Lehensherrn gebunden. Siegler: Aussteller, Wilhelm von Staffel, trierischer Marschall

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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