Herzog Karl Alexander zu Württemberg bekundet, dass er Hans Adam von Gemmingen, württembergischem Geheimen Rat, für diesen selbst und als Träger für dessen Brüder Karl Ludwig, württembergischen Legationsrat, und Uriel, württembergischen Hauptmann, sowie für die übrigen gemmingischen Agnaten Bürger Linie, nämlich Ernst Ludwig, Sohn des verstorbenen Weiprechts des Jüngeren, Reinhard, Eberhard, Friedrich und Ludwig, des verstorbenen Reinhards Söhne, Johann Christoph, des verstorbenen Johann Reinhards Sohn, Eberhard, des verstorbenen Achilles Christophs Sohn, Casimir, des verstorbenen Johann Bernhards Sohn, Friedrich, des verstorbenen Johann Albrechts Sohn, und Philipp Adam, des verstorbenen Johann Reinhards Sohn, den Kirchensatz zu Buttenhausen und drei näher bezeichnete Höfe oder Güter daselbst mit allen Zugehörungen zu Mannlehen verliehen hat.