Papst Viktor IV. verleiht dem Bonner Propst Gerard und seinen Nachfolgern den freien Eingang in seinen gesamten Archidiakonat, wie er nach Erinnerung des Papstes in Gegenwart + Papst Eugens III. demselben zugesprochen worden ist, und fügt hinzu, dass alle Dekane und Priester seines Archidiakonats ihm gehorsam sein sollen gemäß den Canones und den alten Satzungen der Bonner Kirche und gemäß rechter Gewohnheit. Die Kirchen, deren donationes allein der Bonner Kirche zugehören, sollen frei sein von jeglicher Zahlung an Bischof und Dekane, und der Propst allein soll darin Sendgericht (iustitiam ... sinodalem) ausüben. Auch in der Stadt Bonn (in ... burgo Bunnensi) kann er zu den üblichen Zeiten den Send abhalten. Der Papst bestätigt ihm auch die Zehnten von Neu- und Salland der Bonner Eigenkirchen. Die neue Ordnung der früher ungleichen Präbenden soll Bestand haben. Er bestätigt die von Gerard erworbenen Güter, die dieser zu seinem Seelenheil der Bonner Kirche übertragen hat. Er genehmigt alle Verfügungen des Propstes über diese oder andere Güter, die die Bedürfnisse der Brüder oder andere Kirchen und Armenhospitäler betrafen. Er setzt fest, dass die vom Propst erworbenen Güter vogtfrei sind, es sei denn, der Propst selbst will jemanden dazu im Notfall berufen. Er bestätigt dem Propst die Burg Drachenfels (in monte Draconis), die dieser von + Erzbischof Arnold von Köln gekauft hat, damit sie für immer mit der Bonner Propstei verbunden sei. Er erkennt dem Propst den Vorrang im Chor der Kölner Kirche, in Konventen und Prozessionen vor dem Propst von St. Gereon zu, wie ihm dies gerichtlich zugesprochen wurde. Er nimmt die Bonner Kirche und den Propst und deren Besitz in seinen Schutz gegen jegliche Störung und Anfechtung. Widersacher unterliegen nach dreimaliger Mahnung der Exkommunikation. Datum Bisuntii per manum Iohannis sancte Romane ecclesie presbiteri cardinalis et cancellarii III. idus Septembris indictione X. incarnationis dominice anno 1162 pontificatus vero dompni Victoris pape IIII. anno III.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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