Kg. Rudolf bekundet, daß die Gf. Hartmann von Brandenburg, Konrad d.Ä. von Kirchberg ("Kirperg"), Otto von Neuhausen ("Nova Domo") und Konrad d.J. von Kirchberg die Gerichtsbarkeit und Güter, die sie in Sulmingen ("villa") vom Reich zu Lehen hatten, und die Güter, welche der Truchsess Walther von Warthausen als Afterlehen von ihnen in Sulmingen besessen und ihnen aufgelassen hatte, ihm, dem König, auflassen, und daß er sie, um dem Kl. eine Gunst zu erweisen, der Äbtissin und dem Kv. zu Heggbach zu freiem Eigen gibt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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