Der Propst des Augustinerchorherrenstifts St. Michael zu den Wengen in Ulm Ambrosius [Kaut] vidimiert auf Bitte des Ulmer Bürgers Jakob Roggenburger eine im Wortlaut inserierte Urkunde des Ulmer Bürgers Berthold Falb vom 1. September 1397 [vgl. A Urk. lfd. Nr. 824] über die Stiftung einer ewigen Messen in der Allerheiligenkapelle vor den Mauern von Ulm [abgegangen, Bereich Alter Friedhof] sowie die ebenfalls inserierte Bestätigungsurkunde des Generalvikars des Bischofs von Konstanz für diese Stiftung vom 2. November 1397 [vgl. A Urk. lfd. Nr. 2088, 3271]. Grundlage für die Anfertigung des Vidimus ist ein ihm im Original vorgelegtes und von seinem Vorgänger, Propst Johann [Mann], gefertigtes Vidimus vom 29. März 1501 [vgl. A Urk. lfd. Nr. 3270]. Der Propst lässt darüber von dem öffentlichen Notar Augustin Wagenrieder von Dillingen ein Notariatsinstrument ausfertigen.