Maria Clara von Spaur, Äbtissin, Margaretha von Westerholt, Dechantin, Elisabeth von Beveren, Seniorin, Agnes von Raesfeld und sämtliche Konventualinnen des Stifts Nottuln bezeugen am 22. Juni 1626, nachdem sie ihrem gewesenen Amtmann Henrich Hame 175 Reichstaler schuldig geblieben seien und nunmehr Hames Erben diese Summe begehren, so haben die Äbtissin, Dechantin, Seniorin und der Konvent des Stifts Nottuln bei Lubbert Holtrup, Elemosinar und Vikar der Hohen Kirche zu Münster, diese Summe gegen eine jährliche Pension aufgenommen, um Hames Erben auszuzahlen. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Schadloshaltung und Loskündigung. Siegelankündigung der Aussteller. Rückseitig Quittung des Billerbecker Pastors Bernhard Theodor Humperdinck vom 10. Dezember 1717 über die Zedierung und Transportierung der obigen Obligation durch die Dechantin und das Kapitel des Stifts Nottuln. Vermerk der Regierung zu Münster vom 8. Januar 1830 über die Einlösung der Schuldurkunde des Stifts Nottuln vom 22. Juni 1626 am 10. Dezember 1817 und die Ablegung der darin erwähnten Schulden des Hanhoff sowie des Wegener

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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