Die Stadt Warburg in puncto jurisdictionis civilis und deren mit partizipierenden Holz- und Feld-, auch angemaßten freien Stuhls Brüchten betreffend
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Loculus VII, Paket D Nr.1-26
B 414 Fürstbistum Paderborn, Oberamt Dringenberg
Fürstbistum Paderborn, Oberamt Dringenberg >> 3. Die hohen und niederen Gerichtsbarkeiten
1341-1777
Enthaeltvermerke: enth.: 1) copia privilegii episcopi Balduini worin derselbe den Städten (sic.) Warburg vergönnet, nach Absterben eines Gografen einen anderen, dazu tauglichen zu präsentieren, das jus de non avocando cives und die Zollfreiheit ist aber von einem hochwürdigen Domkapitel nichr konfirmiert, anno 1341; 2) copia Warburgischen privilegii sive reversalis ratione primae instantiae oder de non avocando vom Fürst Dietrich, Bischof zu Paderborn, der Stadt erteilt, 2.April 1618; 3) Schreiben Bürgermeisters und Rat zu Warburg an das Oberamt Dringenberg wegen freien Stuhls Gericht Exzessen, welche sie als Pfandsinhaber des Gogerichts für sich zu bestrafen praetendieren, 5.Okt.1652; 4) Bürgermeister und Rat der Städten (sic.) Warburg beklagen sich bei dem Rentmeister zum Dringenberg über dasigen Fronen so mit Durchführung eines relegierenden Weibsbilds ihre Gogerichtsgerchtigkeit violiert, 29.Mai 1658; 5) Antwortschreiben des Rentmeisters Wilhelm Heising worin er meldet, daß von seiten des Amts den Fronen nicht befohlen, der Stadt an ihrer Gerechtigkeit Eintrag zu tun, er auch dieselbe wegen solcher Leckerei (?) wirklich bestraft habe, 31.Mai 1658; 6) Schreiben des Magistrats zu Warburg an den Rentmeister Heising worin sie begehren, die beiden excedierten Fronen von Dringenberg und Peckelsheim wegen die Stadt ausgegossene grobe Injurien vor ihr Gericht verabfolgen zu lassen, 4.Juni 1658; 7) der Magistrat zu Warburg requiriert nochmal den Rentmeister zum Dringenberg und die beiden Fronen, für ihr Gericht verabfolgen zu lassen, 6.Juni 1658; 8) Antwortschreiben des Wilhelm Heising an den Magistrat, daß sie ihm die Ausfolge der Fronen nicht zumuten können cum non possint esse judices in propria causa; 9) Gograf zu Warburg berichtet an den Rentmeister Heising wie weit die Stadt nach nunmehro wieder eingelösten Frei-und Gogericht zu den Holzexzessen und freien Stuhls Gericht interessiert wären, 27.Jan.1660; 10) rescriptum celebrissimi principis Ferdinandi an das Oberamt Dringenberg cum acclusione supplicae Warburgensis, um wegen des von derselben praetendierten Grabengelds zu berichten, 27.Oktober 1684; 11) Konzept Berichts so der Herr Amtsdroste von der Borch selbsten konzipiert und darauf eingesandt; 12) Johan Henrich Koch, Freigraf zu Warburg übersendet ans Amt Dringenberg die wider Bürgermeister und Rat daselbsten in puncto inhibitionis bei hochfürstlicher Regierung, 13.Febr.1688 aus gewonnene Sentenz, 4.April 1688; 13) executoriales über aufgeangene Kosten in Sachen des hochfürstlichen Freigrafen zu Warburg wider Bürgermeister und Rat daselbst in puncto jurisdictionis celebrissimi et evocationis civium, 3.Dez.1688; 14) von hochfürstlicher Regierung wird Bericht gefordert wegen der Städte Warburg und Brakel, die Bestrafung der wider die Brandordnung beschehene Exzessen betreffend, 4.Juni 1700; 15) Schreiben der Stadt Warburg wegen einer von Jürgen Wieners und Jürgen Knaup zu Lütgeneder an Jürgen Schäfers verübten Schlägerei, welchen excessum als in ihrer Feldmark geschehen, sie bereits gestraft hätten, 19.Mai 1706; 16) arctius mandatum referendi in Sachen Bürgermeister und Rat der Stadt Warburg contra Dieckman, Rogman, Fedt Johan, Jobst Geroldt wider die hochfürstlichen Beamten zum Dringenberg, 20.Juni 1708; 17) mandatum se exculpandi a celebrissimo principe Francisco Arnoldo contra magistratum Warburgensem emanatum wegen eines im Muggenschloppe vorgefallenen und dem Freigrafen nicht denunzierten Excesses, 30.Jan.1713; 18) extractus protocolli camerae cum subito arctiori mandato referendi et restituendi pignora ad causam der Städte (sic.) Warburg contra quoscumque turbare volentes, 22.Aug.1721; 19) an Ihro hochfürstliche Durchlaucht untertänigst gehorsamstes Suchen und Bitte an seiten Bürgermeister und Rat zu Warburg worin sie sich wider den Rentmeister Wiedenbrück wegen veschiedener Eingriffe in ihrer Jurisdiktion sich beschweren cum inscripto mandato referendi, 10.April 1723; 20) citatio inhibitio et compulsoriales in Sachen der Stadt Warburg contra Dringenbergische Beamte in puncto jurisdictionis sive praetensi privilegii de non evocando durch den Wetzlarischen Pedellen Jaeger insinuiert, 25.April 1726 nebst beigefügter fernerer Schriftwechselung bis 1728; 21) rescriptum Serenissimi electoris wegen der Hagemanschen Hochzeitsbrüchten so sich die Stadt Warburg attribuieren wollen, 18.Jan.1727; 22) extractus protocolli curiae Warburgensis Blankenrodische Holzexzesse betreffend ad causam denuntiationis Jürgen Engeman et Konsorten contra Martin Kercksich, 20.Nov.1733; 23) Freigraf zu Warburg berichtet ad cameram, daß die Stadt Warburg ihren auf den Blankenroder Walde bestellten Förster Kercksich wegen verübter Malversation gestraft und abgesetzet, welches einseitige Verfahren contra recessum de 1616 wäre, 22.Febr.1734; 24) arctius mandatum referendi et relaxandi et pignora in causa Stadt Warburg contra Rentmeister zum Dringenberg, 3.Juli1734, 25) Schreiben des magistratus Warburgensis an den Rentmeister Weber wegen in judicio gograviali zu Warburg bestraften Jürgen Güth so magistratus praetendiert, 15.März 1754; 26) exceptio fori declinatoria an seiten Philip Jacob Haussman zu Warburg, praesentatum 6.Dez.1777
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
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09.01.2026, 12:13 MEZ
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