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Johanna (Jehenne) von Saarbrücken, Gräfin von Nassau-Merenberg, welche als Vormünderin ihres Sohnes Graf Philipp von Nassau dessen Anteil an Dorf und Gericht Dausenau für 1.000 fl. Erzbischof Kuno von Trier versetzt hat, verspricht ihrem Schwager Graf Walram von Nassau für seine dazu erteilte Einwilligung, diese Objekte binnen 2 Jahren zu lösen oder ihm selbst die Lösung zu überlassen, eventuell ihm das Schloss Weilnau bis zur Lösung einzuräumen, auf welchen Fall sie bereits ihren Amtmann daselbst Emmerich von Rheinberg und die dortigen Burgmannen an Walram überweist.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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