Geldsäckel - Was kostet die Einheit die baden-württembergischen Städte ?
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/001 D900039/110
C900039/110
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/001 Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1990
Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1990 >> Oktober 1990
Mittwoch, 10. Oktober 1990
Durch Umlage des Landesanteils tragen die baden-württembergischen Kommunen zum Fonds "Deutsche Einheit" allein bis 1992 234 Mio.DM bei. Die Städte und Gemeinden reagieren teilweise mit Erhöhung der Grund- oder der Gewerbesteuer sowie mit zusätzlichen Kreditaufnahmen. BECKER: Pforzheim muß in fünf Jahren 25 Mio. DM aufbringen. REMBOLD: Es gibt keine Garantie, daß es bei einem Gesamtbetrag von 115 Mrd.DM für den Fonds bleiben wird. KOLLNIG: Durch die Wachstumsimpulse für die Wirtschaft wird sich der Negativsaldo der Kommunen verringern.
SDR 1
0:03:40; 0'03
Audio-Visuelle Medien
Kollnig, Wilfried; Vize-Regierungspräsident, 1942-
Karlsruhe KA
Pforzheim PF
Deutsche Einheit; Finanzen
Kommunalpolitik
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:22 MEZ
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