Graf Georg Friedrich von Hohenlohe, Herr zu Langenburg, Obrist und Ritter, bekundet, dass er Johann Christoph von Gemmingen, des verstorbenen Reinhards Sohn, zwei Drittel des Dorfs Michelfeld, den Neipperger und den pfalzgräflichen Teil, sowie das, was davor für Eigentum gehalten, der Grafschaft Hohenlohe aber "zu vergleichung" der 800 Gulden Kapital auf der Stadt Sinsheim zu Lehen aufgetragen wurde, zu Mannlehen verliehen hat. Dieses Lehen ist Johann Christoph teils von seinem Vater Reinhard "per successionem", teils von seinen Brüdern Weiprecht und Wolfgang, außerdem von Karl Dietrich, Philipp Christoph und Hans Albrecht von Gemmingen, des verstorbenen Hans Konrads Söhnen, sowie von Georg Schweickard und Achilles Christoph von Gemmingen, des verstorbenen Eberhards Söhnen, - die alle sub dato vom Aussteller belehnt wurden, aber "salvo iure successionis refutirt" haben zugunsten Johann Christophs - auf Johann Christoph "devolvirt, erwachsen und kommen".

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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