1588 Oktober 11. Revers Caspar Rüttels, öff. Notars und Universitätsverwandten, gegen Burgermeister und Gericht zu Tübingen, dass die Erlaubnis, an der Mauer des St. Georgen-Kirchhofs zwischen zwei steinernen Pfeilern einen Schweinestall aufzurichten, nicht als Gerechtsame aufzufassen sei. (Abschrift in A020/S 2, Bl. 284)

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Stadtarchiv Tübingen