Jutte van Vysbecke und ihr Sohn Schotte bekunden, daß Evert und Albert von Wermynchusen ihnen 120 Gulden bezahlt haben, weil Heydenrich und Gerwin Wermynchusen sich für Bernd van Strunkede und dessen Sohn Bernd für 200 Gulden verbürgt hatten, und entlassen sie ihrer Bürgschaft.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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