1661 November 16 Schultheiß und Gericht zu Wachbach bestätigen eheliche Geburt, Leibeigenschaftsfreiheit und Wohlverhalten des sich nach Rüsselhausen verheiratenden Andreas Retz d. J. zu Schönbühl. SA: auf Bitten der A. Egolf Ernst von Lützelburg, Hauskomtur zu Mergentheim. Ausf.; Perg. 1 Sg.; abg.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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