Vor Richter und Schöffen zu Bocholt verkaufen Egbert Vockinck und dessen Frau Gertrud ihre Häuser Groß- und Klein Dorganck für 30 Mark an den Dechanten Wessel vom Alten Dom zu Münster, der aus Wohlwollen gegen seine Schwester diesen den Rückkauf für 20 Mark innerhalb 2 Jahren freilässt, bei Nichteinlöse gegen weitere Zahlung von 10 Mark Eigentümer bleibt. Die Verkäufer sollen dann auf das Gut verzichten coram episcopo Mon. et coram iudicio forinsico quod dicitur vrygedink. Die Schöffen haben vom Dechanten Wessel 5 Denare empfangen. - Siegler: Stadt Bocholt. D. in die b. Dyonisii et soc. eius.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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