Johann Becker Bürgermeister zu Sundern, und seine Frau Stine, gewährt Thonis Pingele, Bürger zu Sundern, und dessen Frau Trine das Wiederkaufsrecht einer Wiese auf dem Sweinßoill.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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