Otto von dem Bilandt, herr zu Reide und Brempt, ambtman zu Heinssberg, und Maria vonn dem Bongart, Eheleute, nehmen von Abt und Konvent in Erbpacht der Abtei erffbenden, die ritterbenden genant, umbtrint sechs morgen an einem stucke uber die Nerss gelegen, für eine jährliche Erbpacht von 14 Talern. Die Eheleute verpflichten sich zu pünktlicher Zahlung auf Remigius, liefern auch die funf zinsshoner und zehen haller Colnischer werung wegen alsolcher ritterbenden zu Zoppenbroich zuvergnugen, und setzen als Unterpfand die 4 1/2 Malter Korn Erbpacht von ihrem Hofe zu der heiden, wie derselbig aldae zu negsten der obgenanter herrn abtz, prior und conventz erfpachthove, sanct Vitz hove genant, in ihrer Herrlichkeit Rheydt gelegen ist. Im Falle unpünktlicher Zahlung verfallen nicht nur die Ritterbenden wieder der Abtei, sondern auch jene Kornrente. - Herr und Frau zu Reide untersiegeln und auf ihren Befehl auch Schultheiß und Schöffen zu Rheydt.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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