Rang des Oberkämmerers, dessen Funktion 1671 bis 1698, die Bestellung des Oberschenken von Reibold zum Oberkämmerer, Separation des Oberhofmarschallamts und Oberkämmerei, auch Führung des Direktoriums beim Oberhofmarschallamt in Abwesenheit des Oberhofmarschalls,1712, und wie hiernächst die Direktion der Oberkämmerei dem Grafen von Vitzthum konferiert, 1713 bis 1714, auch [wie] derselbe 1719 zum Oberkämmerer bestellt worden, Bd. 1

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Sächsisches Staatsarchiv
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