Werden.-Johann Eckermann bekundet, daß Abt Ferdinand ihn nach dem Tod Ludgers auffm Altenhardenberg zu Behuf von dessen minderjährigem Sohn Johann mit dem Gut Alt-Hardenberg im Kirchspiel Velbert, Honschaft Crewinkel samt dem Kotten auf dem Papenland mit Ausnahme der Jagdgerechtigkeit belehnt hat. Sobald Johann großjährig ist, soll er das Lehen selbst empfangen. Zeugen: Johann Wilhelm Mähler, Richter des Stiftes, und Georg Bynen, Kirchmeister des Kirchspiels Born, Dienstmannen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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