Kläger: Christian Heinrich Meincke, Holzhändler und Bürger zu Hamburg (Kläger).- Beklagter: Joachim Justus Ba(h)rs, Holzhändler in Berlin (Beklagter).- Streitgegenstand: Appellationis; Aufhebung einer Kommission zur gütlichen Regelung, Bestätigung einer Entscheidung des Landherrn von Hamm und Horn sowie Befragung über Beweisartikel und Verweisung auf Regress an den Erben des Jacob Westmaas in einem Streit um die Bezahlung einer Partie Holz im Werte von 4397 Mark, die Jacob Westmass in Kommission für den Beklagten 1762 und 1763 an den Kläger verkauft hatte; Hinweis des Klägers, dass die Forderung wegen schon an Jacob Westmaas geleisteter Zahlung gekürzt werden müsste

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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