Registraturauszüge des Kellners B. Osthues aus dem Kloster Liesborn, in dem folgendes bestätigt wird: Am 27. April 1759 haben der Kolon Caspar Potthoff und Elisabeth Korff das Potthoff Erbe gewonnen und angenommen, weil Potthoff jedoch mit Schulden beschwert sei, haabe Zeller Korff aus dem Kirchspiel Wadersloh 20 Reichstaler für Potthoff angenommen gegen einen jährlichen Zins von 1 Reichstaler, jedoch muss dieser Reichstaler jährlich dem Potthoff an Binderpächter vergütet werden. Am 20. Dezember 1787 habe die Kellnerei des Klosters Liesborn die genannten 20 Reichstaler selbst mit jährlichen Zinsen an sich genommen und den Potthoff die 20 Reichstaler im Register bis inklusive 1786 vergütet mit 14 Reichstaler und die übrigen 6 Reichstaler in Bargeld ausgezahlt, so dass Potthoff künftig an Binnenpächter nichts vergüten müsse