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Weigerung der Hegewald'schen Erben als Besitzer des Rittergutes Mulda, den Untertanen in Mulda, Weigmannsdorf und Randeck die Benutzung des Weges aus ihren angekauften Gemeindehölzern über die sogenannte Teilwiese zu gestatten
Weigerung der Hegewald'schen Erben als Besitzer des Rittergutes Mulda, den Untertanen in Mulda, Weigmannsdorf und Randeck die Benutzung des Weges aus ihren angekauften Gemeindehölzern über die sogenannte Teilwiese zu gestatten