König Albrecht I. gewährt den Stiften St. Andreas und St. Maria ad Gradus zu Köln die Freiheit, ihre Erträge an Wein und Frucht zu Bacharach, Oberdiebach (Detbach), Manubach und Niederheimbach (Hegenbach) und den Tälern den Rhein abwärts zollfrei zu transportieren und befreit sie von den Zöllen, die zwischen diesen Orten und Andernach erhoben werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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