Die Schöffen von Heerdt und Büderich bezeugen, daß Thies im Keller seine Frau und sein Sohn Heinrich dem Neusser Bürger Peter Borchartz ihren vierten Theil an drei Wassergewalten im Kellershof und desgleichen ihren vierten Theil an einer Wiederlöse von drei Malter Roggen von einem halben Antheil an dem Schäfershof zu Obervassel erbkäuflich verkauft haben. Geben 1542 uff tach Marii Evangeliste. Siegel der Schöffen zu Linn (da die zu Heerdt-Büderich kein eigenes haben).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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