Werden. -Carl Theodor Freiherr von Schilling zu Buxforth, kurkölnisch-münsterischer Obristlieutenant der Infanterie, bekundet, daß Abt Johann nach dem Tod des Abts Anselm ihn mit dem Haus zum Großen Buxfort und der Schemhove im Hochstift Münster und Kirchspiel Selm zu Mannlehenrecht belehnt hat. Er hat gehuldigt durch seinen Bevollmächtigten Lutger Albert Lauten, Appellations-Kommissar und Kanzleisekretär des Abts, im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen Johann Everhard Dingerkus, Rats und Kanzleidirektors, und Johann Spickerman, Kapellmeisters des Abts. - Or., Petschaft und Unterschrift des Bevollmächtigten