Ritter Hans von Bubenhofen, Hauptmann der Gesellschaft und des Viertels am Neckar und vorm Schwarzwald, beurkundet, dass Graf Johann von Lindow und Sigmund von Rottenburg als Selbstschuldner sowie Graf Eitelfritz von Zollern und Hans Fuchs als Mitschuldner die 1.000 Rheinische Gulden, die er dem Kurfürsten Johann Cicero von Brandenburg in Worms geliehen hat, zurückgezahlt haben. an Mentag nechst vor sand Martinstag. aufgedrücktes Papiersiegel

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