Der Offizial des münsterischen Gerichtshofs bekundet anlässlich eines Prozesses, in den der münsterische Domscholaster Johannes Heidenreich von Vorden zu Darfeld (Darfeltt) wegen seiner Güter verwickelt ist, dass seitens des Domscholasters die Gläuber, insbesondere die Prioren von Xanten und Weddern sichergestellt wurden und inseriert 2 Extrakte aus den Prozessakten von 1630, Februar 21 (Erklärung des Prokurators Johannes Hobing) und 1630, März 22 (Erklärung des Domscholasters, Zeugen: Johannes Mensing, Lic. beider Rechte, u. Notar Christoph Kolner). Siegelankündigung des Gerichtshofs. Zeugen: Hermann Bordewick und Johannes Kleppinck. Unterschrift des Notars Christoph Kolner. Acta et exhibita...anno et diebus quibus supra. lateinisch
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Der Offizial des münsterischen Gerichtshofs bekundet anlässlich eines Prozesses, in den der münsterische Domscholaster Johannes Heidenreich von Vorden zu Darfeld (Darfeltt) wegen seiner Güter verwickelt ist, dass seitens des Domscholasters die Gläuber, insbesondere die Prioren von Xanten und Weddern sichergestellt wurden und inseriert 2 Extrakte aus den Prozessakten von 1630, Februar 21 (Erklärung des Prokurators Johannes Hobing) und 1630, März 22 (Erklärung des Domscholasters, Zeugen: Johannes Mensing, Lic. beider Rechte, u. Notar Christoph Kolner). Siegelankündigung des Gerichtshofs. Zeugen: Hermann Bordewick und Johannes Kleppinck. Unterschrift des Notars Christoph Kolner. Acta et exhibita...anno et diebus quibus supra. lateinisch
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AA 0563 Xanten, Kartause, Rep. u. Hs.
Xanten, Kartause, Rep. u. Hs. >> 1. Rep. u. Hs. >> Rep. u. Hs. 2 (Kopiar, angelegt unter Prior Johann Jakob Quentel 1682, jedes Stück beglaubigt durch Notar Wilh. Jansen. Mit Register. Papier, 295 fol. (früher Ms. B 158).)
1630, März 22
Urkunde
Rep. u. Hs. 2 (Kopiar, angelegt unter Prior Johann Jakob Quentel 1682, jedes Stück beglaubigt durch Notar Wilh. Jansen. Mit Register. Papier, 295 fol. (früher Ms. B 158).)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:28 MEZ