Der Offizial des münsterischen Gerichtshofs bekundet anlässlich eines Prozesses, in den der münsterische Domscholaster Johannes Heidenreich von Vorden zu Darfeld (Darfeltt) wegen seiner Güter verwickelt ist, dass seitens des Domscholasters die Gläuber, insbesondere die Prioren von Xanten und Weddern sichergestellt wurden und inseriert 2 Extrakte aus den Prozessakten von 1630, Februar 21 (Erklärung des Prokurators Johannes Hobing) und 1630, März 22 (Erklärung des Domscholasters, Zeugen: Johannes Mensing, Lic. beider Rechte, u. Notar Christoph Kolner). Siegelankündigung des Gerichtshofs. Zeugen: Hermann Bordewick und Johannes Kleppinck. Unterschrift des Notars Christoph Kolner. Acta et exhibita...anno et diebus quibus supra. lateinisch

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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